Verhaltensvereinbarungen im Jugendsporthaus
HAUSORDNUNG
Hausordnung
Das Jugendsporthaus Schladming ist eine von der Steiermärkischen Landesregierung geschaffene und geförderte Einrichtung, um den Schülern und Schülerinnen der Skimittelschule und der Skiakademie eine Heimstätte zu geben. Alle Schüler, welche die Aufnahmeprüfung in die obgenannten Schulen bestanden haben, werden automatisch auch in das Jugendsporthaus aufgenommen, es sei denn, dass eine Aufnahme aus Platzgründen nicht möglich ist. Über den weiteren Verbleib im Jugendsporthaus entscheiden dann der Lernerfolg, die sportliche Einstellung und die dementsprechend gute Führung jedes Schülers/ jeder Schülerin.
Das Gemeinschaftsleben in einem großen Haus verlangt von jedem Einzelnen Rücksichtnahme auf den anderen. Um dies leichter zu ermöglichen, gibt es gemeinsam erarbeitete Richtlinien in Form einer Hausordnung. Wir halten diese gerne ein, da nur auf diese Weise der reibungslose Ablauf des Tagesgeschehens, sowie die damit verbundenen optimalen pädagogischen und sportlichen Erfolge gewährleistet werden. Selbstverständlich legen wir neben der Erfüllung der nachfolgend angeführten Punkte innerhalb und außerhalb des Jugendsporthauses eine Haltung an den Tag, die der angestrebten Stellung in Schule und Sport und im späteren Leben entspricht.
1.) Ordnung und Pünktlichkeit, eine vorbildliche geistige Haltung sowie Sauberkeit des
Körpers und der Kleidung sind uns wichtig, weil sie ein Baustein für unseren Erfolg und unsere persönliche Zufriedenheit sind.
2.) Der Tagesablauf ist durch den jeweils geltenden und gesondert verlautbarten Zeitplan
geregelt (Zusammenarbeit Jugendsporthaus - Schulen - Skiverbände, kurzfristige Änderungen sind aus sportspezifischen und witterungsbedingten Notwendigkeiten häufig unumgänglich und notwendig).
3.) Das Verlassen des Jugendsporthauses während der Freizeit ist nur nach vorheriger
Absprache und Abmeldung beim Betreuer/bei der Betreuerin (Dienstzimmer) möglich. Nach Beendigung des Ausganges melden wir uns zurück. Die Dauer ist nach Altersstufen und Anlass des Ausganges gestaffelt (siehe auch Steiermärkisches Jugendschutzgesetz). Nachdem wir Sportschüler/innen sind, können die Ausgehzeiten vom Jugendschutzgesetz abweichen.
4.) Das Verlassen des Ortsbereiches von Schladming (Fahrt nach Hause ausgenommen)
sowie die Benützung eventuell mitgebrachter Motorfahrzeuge, unterliegen der Genehmigung der Gruppenbetreuerin/des Gruppenbetreuers bzw. des Direktors. Es wird darauf hingewiesen, dass das Mitbringen von Motorfahrzeugen sowohl vom Internat als auch von der Schule nur ungern geduldet wird und dass außerdem im Bereich des Jugendsporthauses keine Parkmöglichkeit besteht.
5.) Das Jugendsporthaus ist im Normalfall an den Wochenenden geschlossen. Alle
Schüler/innen fahren Freitag oder Samstag nach dem Unterricht nach Hause und reisen am Sonntag ab 16.00 Uhr bis spätestens 20.00 Uhr wieder ins Internat an. Ausgenommen sind gesondert ausgewiesene Trainingswochenenden. Kranke oder verletzte Schüler/innen werden selbstverständlich im Haus erstversorgt und anschließend so schnell als möglich von einem Erziehungsberechtigten abgeholt.
6.) Falls ein Schüler/eine Schülerin aus irgendeinem Grund nach einer Heimfahrt nicht
anreisen kann, verständigen seine/ihre Eltern (Erziehungsberechtigten) unverzüglich das Jugendsporthaus.
7.) Handys schalten wir in Lernstunden und mit Beginn der Nachtruhe aus.
8.) Betreffend der EDV- und Internet-Nutzung wird auf den Anhang (Umgang mit elektronischen Medien) hingewiesen.
9.) Der Genuss und Besitz, sowie die Weitergabe von Alkohol, Nikotin und div. Genussmitteln wie z. B. „Snus" ist für die Internatsschüler/innen aller Altersstufen verboten. Bei Verletzung dieser Vorschrift ist im Wiederholungsfall mit dem Ausschluss aus dem Jugendsporthaus zu rechnen. Dasselbe gilt für Diebstähle. Je nach Sachverhalt kann allerdings auch ein sofortiger Ausschluss erfolgen. In Verdachtsfällen und um die Sicherheit der Schüler/innen zu gewährleisten, können stichprobenartige Kontrollen in den Kästen/Spinds/Taschen und Rucksäcken durchgeführt werden.
Im Falle eines Suchtgiftdelikts tritt der sofortige Ausschluss in Kraft.
Strengstens untersagt ist ferner auch das Hinausklettern aus Fenstern. Für Burschen ist das Betreten der Mädchenunterkünfte und für Mädchen das Betreten der Burschenunterkünfte verboten, es sei denn in Begleitung oder mit Erlaubnis einer Betreuerin/eines Betreuers. Bei Nichtbeachtung ist mit dem Ausschluss zu rechnen; ebenso bei Verstößen gegen die Sittlichkeit.
Es ist uns bewusst, unter Hinweis auf das Steiermärkische Feuerpolizeigesetz 1985, dass jedermann verpflichtet ist Handlungen zu unterlassen, die eine Begünstigung für das Entstehen oder die Ausbreitung von Bränden darstellen. Sie sind eine massive körperliche und gesundheitliche Gefährdung jedes Schülers/jeder Schülerin und deshalb mit der ihr gebietenden Strenge zu ahnden.
Dies gilt besonders für das Hantieren mit offenem Feuer im Jugendsporthaus und dem umliegenden Gelände, die Lagerung von brandgefährlichen Stoffen (Skiwachs, Wachsentferner) (§18), das Betreiben und Installieren von elektrischen Geräten (Notebook, Musikanlage, etc.) (§17) und die Ausschmückung von Räumen (§22).
Mit allem Ernst wird darauf hingewiesen, und die Schüler/innen und deren Eltern werden um Kenntnisnahme ersucht, dass ein Ausschluss aus dem Internat nicht nur bei schweren Verstößen gegen das in Pkt. 9 Gesagte erfolgen kann, sondern der Ausschluss eines Heimschülers/ einer Heimschülerin während des Schuljahres auch bei mangelhafter Leistung und mangelhaftem Einsatz über einen längeren Zeitraum, wiederholter Nichtbeachtung der Hausordnung, ständiger Unzufriedenheit, anhaltender Unverträglichkeit mit Mitschülern/innen und bei hartnäckiger Widersetzlichkeit gegenüber einer Betreuerin/einem Betreuer ausgesprochen werden kann. Dasselbe gilt für körperliche oder seelische Gefährdung von Mitschülern/innen.
Dem Ausschluss geht in der Regel ein Verweis und in der Folge eine Androhung des Ausschlusses voraus. Je nach Delikt kann es jedoch zum sofortigen Ausschluss kommen! Die Erziehungsberechtigten werden von diesen Maßnahmen schriftlich verständigt. (In der Regel gemeinsames Ausschlussverfahren Internat - Schule!)
10.) Das Jugendsporthaus wurde und wird aus Steuermitteln finanziert. Deshalb gehen wir mit dem Inventar so sorgsam wie möglich um. Sollte dennoch jemand Schaden anrichten, so ersetzt der Schüler/die Schülerin bzw. der Erziehungsberechtigte (Eltern) den entstandenen Schaden. Ist der Verursacher des Schadens nicht eruier bar, so haften die für diesen Bereich in Frage kommenden Schüler/innen.
11.) Allfällige Wünsche tragen die Schüler/innen der zuständigen
Gruppenbetreuerin/dem Gruppenbetreuer oder dem Direktor vor. Dieses gilt in gleicher Weise auch für den Erziehungsberechtigten (Eltern). In gewissen Abständen finden Heimgemeindesitzungen statt, in denen die Grundlagen für ein harmonisches Zusammenleben im Hause erarbeitet werden sollen. Zusätzlich findet ein laufender Meinungsaustausch zwischen den im Jugendsporthaus jährlich gewählten Schüler-Vertreter/innen und dem Direktor statt.
Wenn wir den Bestimmungen der Hausordnung mit Verständnis begegnen, ergibt das ein harmonisches Miteinander in unserer großen Gemeinschaft. Uns ist bewusst, dass jeder Platz im Jugendsporthaus von der Steiermärkischen Landesregierung in beträchtlicher Höhe aus öffentlichen Mitteln subventioniert wird. Wir erweisen uns daher durch entsprechendes Verhalten in der Schule, beim Sport und im Internat dieser Förderung würdig.
Schladming, im November 2020
Für das Jugendsporthaus
Dir. Wolfgang Veith
Umgang mit elektronischen und digitalen Medien
Das Jugendsporthaus verschließt sich nicht den neuen Anforderungen des Schulalltages und unterstützt das pädagogische Konzept, das Schülern und Schülerinnen die Möglichkeit bietet, modernste Medien zu Unterrichts- und Bildungszwecken selbstständig zu nützen. Dies erfordert von allen ein hohes Maß an Verantwortung und das Einhalten von Gesetzen und pädagogisch begründeten Regeln:
Das Notebook ist ein Arbeitsgerät und dient der Unterstützung des Lernens und der Erledigung schulischer Aufgabenstellungen. Die Schüler/innen arbeiten nur an ihren eigenen Geräten.
Rassistische, pornographische und anderweitig verbotene oder gegen pädagogische Prinzipien (Hausordnung) verstoßende Inhalte dürfen auf elektronischen und digitalen Medien (PC, Notebook, Handy, etc.) weder geladen noch dort gespeichert werden. Das Downloaden von illegalen Dateien (Software, Videos, Musik) ist verboten.
Das Spielen von Gewalt verherrlichenden, nazistischen oder sexistischen Spielen ist im Jugendsporthaus verboten; während der Studierstunden sind jegliche Spiele (auch Strategie-, Sport- bzw. Geschicklichkeitsspiele) am Notebook untersagt.
Softwarediebstahl ist strafbar. Die Anwendung illegal erworbener Software auf Computern ist verboten.
Produkte von Mitschülern/innen sind ebenfalls geschützt und dürfen ohne deren Zustimmung nicht verändert oder gelöscht werden.
Es dürfen keine beleidigenden und diskriminierenden Formulierungen bei elektronischer Kommunikation verwendet werden.
Wir wahren die Anstandsregeln und vermeiden alles was dem Image des Jugendsporthauses schaden könnte, oder gegen geltendes Recht verstößt. Über die Rechtslage wurden wir informiert.
Das pädagogische Betreuerteam des Jugendsporthauses behält sich vor, stichprobenartig unter Beisein des jeweiligen Schülers, Einsicht auf Speichermedien zu nehmen.
Damit es zu keiner Verzögerung oder gar Störung der Nachtruhe im Jugendsporthaus kommt, wird der Internetzugang abgeschaltet. Des Weiteren werden die elektronischen und digitalen Medien im dafür vorgesehenen Kasten versperrt.
Bei einer Nichtbeachtung der Regeln und wiederholtem Nichtbefolgen der Anweisungen werden die Eltern informiert.
Nachdem eine Beschränkung der Notebook-Nutzung auf die Lernstunden nicht sinnvoll erscheint (weil Lehr- und Lernmittel), wird darauf hingewiesen, dass bei wiederholter Nutzung des PC gegen die obigen Regeln ein Ausschluss aus dem Jugendsporthaus als letzte Konsequenz möglich ist.