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Anmeldung und Downloads

Das Jugendsporthaus Schladming ist das Internat der Skimittelschule und Ski-Akademie Schladming.
Die Anmeldung für den jeweiligen Schultyp erfolgt mittels Anmeldeformular der Schule und ist an eine sportliche Aufnahmsprüfung gebunden.

Vollinterne Schüler:
Als Vollintern gelten jene Schüler, welche im JSH nächtigen und somit auch voll verpflegt werden.
Sie haben dadurch Anspruch auf das gesamte Angebot des JSH. (Zimmer mit Bett/Schlafplatz, Bad, Strom, Internet, volle Essensverpflegung, Schuhraum, Kellerspind)

TG (Tagesschüler) bzw. Halbinterne Schüler:
TG haben Anspruch auf volle Essensverpflegung, einen Zimmerplatz (Bett oder Sitzgelegenheit), Bad, Strom, Internet, volle Essensverpflegung, Schuhraum, Kellerspind)

AoTG (außerordentliche Tagesschüler):
AoTG haben Anspruch auf Essensverpflegung.


Preise: (ab Schuljahr 2025/2026)

Die monatliche Internatsgebühr wird mittels Bankeinzug am 15. des Monats (Sept. – Juni) eingehoben und beträgt wie folgt:

Ski-Akademie: 

Vollintern  €508,-
Halbintern €269,-
a.o.TG (Externe Sportler/innen Ski Akademie ab 18 Jahren) €215,-

Skimittelschule: 

Vollintern €484,-
Halbintern                                                                                 €257,-

Für alle Schüler/innen der Ski-Akademie wird aufgrund des verlängerten Schuljahres zu Schulbeginn (August) zusätzlich eine halbe Internatsgebühr eingehoben.

Beihilfen/ Verpflegskostenrückerstattung:

Wir betreuen Groß und Klein

Schulbeihilfe des Bundes

  Heim- /Fahrtkostenbeihilfe (ab der 9. Schulstufe)

wo:  Formulare liegen in der Ski-Akademie auf

wann:  bis 31. Dezember des Kalenderjahres; jährlich neue Antragsstellung

 Rückerstattung der Verpflegskosten

Eine Rückvergütung der reinen Verpflegungskosten (auf Basis des gültigen Tagesverpflegsatzes des jeweiligen Jugendsporthauses) kann nur erfolgen, wenn untergebrachte Schüler/innen auf Grund einer von der Schulbehörde veranlassten Unterbrechung des normalen Schuljahres, durch Trainingslehrgänge oder infolge ärztlich bestätigter Krankheit ununterbrochen mindestens 15 Kalendertage (Schließ- und Ferienzeiten ausgenommen) vom Jugendsporthaus abwesend waren. Ein diesbezügliches formloses Ansuchen der Eltern/Erziehungsberechtigten ist bei der Leitung des Jugendsporthauses binnen 14 Tagen einzubringen.

 Ummeldung Vollintern auf Halbintern

 Checkliste für den Neueintritt

 

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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