Hausordnung
Das Jugendhaus Bad Aussee ist bestrebt, den SchülerInnen ein Zuhause zu bieten.
Sie sollen sich wohlfühlen und es wird versucht den Jugendlichen unter verlässlicher Aufsicht eine Stütze bei der Bildung von Charakter und Persönlichkeit zu sein.
* Das Jugendhaus Bad Aussee wird koedukativ geführt.
* Das Betreten der Mädchentrakte ist den Knaben und umgekehrt nur mit Genehmigung erlaubt.
* Die Kenntnis und Befolgung der Hausordnung durch die SchülerInnen bilden daher die Voraussetzung zu einem erfolgreichen und harmonischen Zusammenleben.
Allgemeines:
* Die Jugendlichen haben die Tageseinteilung einzuhalten und für Ordnung und Sauberkeit nicht nur in ihren persönlichen Dingen, sondern auch in den übrigen Räumen zu sorgen.
* Wichtige Mitteilungen werden an der Anschlagtafel zur Kenntnis gebracht, bitte daher im eigenen Interesse darauf achten.
* Vor allem aus gesundheitlichen Gründen ist die Teilnahme an den Mahlzeiten, besonders am Frühstücksbuffet, wichtig.
* Aus hygienegesetzlichen Gründen ist es den Jugendlichen nicht gestattet, die Küche zu betreten.
* Im Umgang untereinander und allen Erwachsenen gegenüber haben die Jugendlichen ein ordentliches und höfliches Benehmen zu zeigen.
* Die Jugendlichen haben nicht das Recht, dem Haus- und Wirtschaftspersonal Aufträge zu erteilen.
* Jugendliche, die durch ihr Verhalten außerhalb des Jugendhauses dessen Ansehen in der Öffentlichkeit herabsetzen, müssen mit ihrer Entlassung aus dem Jugendhaus rechnen.
* Leih-, Tausch- und Kaufgeschäfte zwischen den SchülerInnen sind untersagt. Ferner nicht gestattet ist jede mißbräuchliche Benützung fremden Eigentums und das Ausborgen von Geld und Bekleidung.
* Da die Eltern mit dem Land Steiermark im Rahmen der Aufnahmebedingungen keinen Verwahrungsvertrag für private Gegenstände der SchülerInnen eingehen und diese nicht versichert sind, übernimmt das Haus bzw. der Hauserhalter dafür keine Haftung.
* Eingeschriebene Postsendungen und Geldanweisungen sind im Dienstzimmer gegen Unterschrift des betreffenden Jugendlichen zu beheben. Die Ausgabe des übrigen Post erfolgt während der Mahlzeiten durch eine(n) ErzieherIn.
* Bettwäsche (Steppdecke, Kopfpolster, Bezüge und Leintuch) ist mitzubringen!
* Für regelmäßiges Wechseln der Bettwäsche ist zu sorgen.
* Seitens des Elternhauses ist für ausreichende Leibwäsche (Unterwäsche, Socken) bzw. Straßenkleidung zu sorgen.
* Das Betreten der Feuerleitern ist strengstens verboten und zieht einen sofortigen Ausschluß nach sich.
Die festgesetzte Brandordnung ist einzuhalten. Durch angesagte Brandschutzübungen werden die SchülerInnen zu richtigem Verhalten im Brandfalle angehalten.
Hausregeln:
* Im Haus dürfen nur Hausschuhe getragen werden, Straßenschuhe gehören in die Garderobe.
* Die Ausstattung der Zimmer mit Teppichen, Blumen, Poster, Radio, Kaffeemaschinen (bei Benützung von Kaffee- bzw. Teemaschinen ist ein feuerfeste Unterlage zu verwenden) u.ä. ist gestattet; Elektrische Geräte wie Toaster, Kocher, Tauchsieder .u.ä. sind nicht erwünscht.
Die Benützung weiterer eigener elektrischer Geräte im Haus bedarf der Genehmigung der Heimleitung.
Handys sind grundsätzlich erlaubt.
* Das Taschengeld verwalten die Jugendlichen selbst, für Gelddiebstähle wird keine Haftung übernommen. Größere Beträge können zur Aufbewahrung beim Gruppenerzieher abgegeben werden. Jede(r) SchülerIn erhält einen Kastenschlüssel!
* Sich krankfühlende SchülerInnen haben dies unverzüglich dem diensthabenden Erzieher zu melden.
* Das Ankleben von Bildern und Postern jeglicher Art an Inventargegenständen oder Zimmerwänden ist untersagt. Es sind dafür eigene Tafeln in den Zimmern vorhanden.
* Das Sitzen auf Fensterbrettern, Heizkörpern und Sessellehnen ist nicht gestattet.
* Hausinventar und Hauseigentum sind Gemeingut. Es ist daher so sorgsam wie möglich zu behandeln. Sollte dennoch jemand Schaden anrichten, so ist er schadenersatzpflichtig.
* Lärmen, Raufen, Laufen, Ballspielen usw. ist in den Unterkunftsräumen, den Gängen sowie im Stiegenhaus zu unterlassen.
* Störungen der Nachtruhe sind zu unterlassen und werden streng geahndet!
Studierordnung:
* Die Studiereinheiten sind abends (mit Ausnahme jener der Hauptschüler) - während dieser Zeiten hat im Haus Ruhe zu herrschen. Außerordentliche Studierzeiten werden nach Notwendigkeit der schulischen Leistung angesetzt.
Die SchülerInnen sind für Sauberkeit und Ordnung an ihrem Studierplatz selbst verantwortlich.
Ausgang:
* Ausgänge werden vom diensthabenden Erzieher nach Ermessen gewährt.
* Grundsätzlich haben sich alle SchülerInnen an das Jugendschutzgesetz zu halten.
* Ein Verlassen des Hauses ohne Erlaubnis ist nicht gestattet. Nach dem Ausgang haben sich die SchülerInnen beim Erzieher zurückzumelden.
Anreise und Heimfahrt ins Elternhaus:
* Die Anreise muß so zeitgerecht erfolgen, dass die Jugendlichen rechtzeitig zum Unterricht kommen.
* Für Wochenendbesuche, die nicht in das Elternhaus führen, muß im vorhinein eine schriftliche Bestätigung der Eltern aufliegen. Ebenso ist eine Bestätigung notwendig, wenn SchülerInnen die Heimfahrt ins Elternhaus mit fremden Personen antreten wollen.
* Die Heimreise findet an jedem Wochenende statt, da das Jugendhaus von jeweils Freitag 17.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr geschlossen wird. Die abendliche Rückkehr vom Heimfahrtsurlaub am Anreisetag muss grundsätzlich bis 21.00 Uhr erfolgen. Sonderwünsche können gewährt werden. Eine Anreise am Montag bzw. 1. Schultag früh ist möglich, jedoch hat die Anreise so zu erfolgen, dass keine Unterrichtseinheiten versäumt werden.
* Die Jugendlichen haben sich jeweils sofort bei ihrer Ankunft beim diensthabenden Erzieher anzumelden.
Bei Erkrankungen während des Wochenendurlaubes ist das Jugendhaus umgehend zu informieren.
EDV – Raum:
* Das Jugendhaus besitzt EDV-Übungsmöglichkeiten sowie Zugang zu Internet. Diese Anlagen werden allen SchülerInnen zur Verfügung gestellt.
Bücherei:
* Den Jugendlichen steht eine Fach- und Hausbücherei zur Verfügung.
Entlehnzeiten: jederzeit!
Sonstiges:
* Ferngespräche, die im Dienstzimmer entgegengenommen werden, werden den Jugendlichen nur in dringenden Fällen persönlich übermittelt; ansonsten werden die Mitteilungen von der Direktion bzw. den Erziehern den SchülerInnen ausgerichtet.
* Der Genuss von Alkohol und Drogen ist für alle SchülerInnen strengstens verboten – eine Nichtbeachtung zieht den sofortigen Ausschluss nach sich.
* Für Autos der SchülerInnen besteht auf dem Hausareal eine begrenzte Park-möglichkeit; eine Haftung für parkende Autos wird vom Jugendhaus nicht übernommen.
* Rauchen ist laut Jugendschutzgesetz erlaubt (für Jugendliche unter 16 Jahren verboten). Im Haus gilt jedoch für alle Jugendlichen Rauchverbot!
Schulbesuch:
* Alle SchülerInnen müssen morgens das Haus so rechtzeitig verlassen, dass sie pünktlich den Unterricht erreichen. Unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht wird vom Jugendhaus nicht akzeptiert.
* Sonderurlaub an den Schultagen kann nur gewährt werden, wenn in der Regel vor Gewährung des Sonderurlaubes die Befreiung vom Unterricht schriftlich nachgewiesen wird.
* Entschuldigungen für Schulversäumnisse stellt grundsätzlich der Erzieher aus. Ungerechtfertigte Schulversäumnisse können den Ausschluß nach sich ziehen.
* SchülerInnen, die vorzeitig vom Unterricht in das Jugendhaus kommen, müssen sich entweder in der Heimleitung, der Wirtschaftskanzlei oder beim diensthabenden Erzieher melden.
Wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung können je nach Schwere des Vorfalles einen Verweis, eine Androhung des Ausschlusses oder aber auch den sofortigen Ausschluß zur Folge haben.
D i e b s t a h l hat in jedem Fall den sofortigen Ausschluß zur Folge!
Für die Atmosphäre, die in der Gemeinschaft herrscht, ist jeder einzelne mit verantwortlich. Durch die Bereitschaft zum Mitdenken und Mitarbeiten im Hausparlament, das jedes Jahr von den Jugendlichen neu gegründet wird, kann jeder zum Entstehen eines guten und ausgeglichenen Klimas im Jugendhaus beitragen.
Tagesablauf
Montag bis Donnerstag:
6.30 Uhr Wecken
7.00 - 7.30 Uhr Frühstück
7.30 – 7.45 Uhr Zimmerkontrolle
7.45 Uhr Abfahrt BSZ / Abmarsch Hauptschulen
12.30/13.00
13.15/14.00 Uhr
zur vollen Stunde Mittagessen
Ab 14.00 Uhr Studium für Hauptschüler
18.30 Uhr Abendessen
Ab 19.00 Uhr Studium !!!RUHE!!!
20.50 Uhr Hauptschüler begeben sich zur Nachtruhe
21.00 Uhr Nachtruhe für die Hauptschüler
21.50 Uhr Übrige Heimschüler begeben sich zur Nachtruhe
22.15 Uhr Allgemeine Nachtruhe
Freitag – Abreisetag:
6.30 Uhr – 14.00 Uhr siehe Montag bis Donnerstag
17.00 Uhr Das Jugendhaus schließt
Feiertag:
8.00 Uhr Wecken
8.30 - 9.00 Uhr Frühstück
12.00 Uhr Mittagessen
18.30 Uhr Abendessen
21.50 - 22.15 Uhr siehe oben Montag bis Donnerstag
Sonntag:
18.00 Uhr Das Jugendhaus öffnet
Für den Anreisetag wird Kaltverpflegung wird zur Verfügung gestellt
Ausgänge:
Nach Schulstufe laut Heimordnung
Urlaubsordnung:
Die Heimschüler haben sich am Anreisetag sofort nach ihrem Ein-treffen in Bad Aussee im Jugendhaus vom Urlaub zurückzumelden. Bei Erkrankung wird um Meldung ersucht!!!
Die Rückkehr hat so zu erfolgen, dass die Heimschüler bis spätestens
21.00 Uhr im Heim eintreffen.
Ohne ausdrückliche Erlaubnis ist das Verlassen des Ortsgebietes von Bad Aussee nicht gestattet.